Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens (Auftragnehmer) ist die Erstellung (Programmierung und Layout) von Webseiten und deren Vermarktung (Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing) sowie die Entwicklung von Windows-Applikationen. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von dem Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Kunden (nachfolgend “Auftraggeber” genannt) durchgeführt.
II. Geltungsbereich
Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschliessliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.
III. Gewährleistung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach der Erstellung zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb einer Woche ab Einstellung bzw. Erscheinen schriftlich (per FAX, Brief, Einschreiben) zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.
Ein Fehler bei dem erstellten Werk liegt nicht vor, wenn die beanstandete Darstellung durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Soft- oder Hardware (z. B. Browser, Betriebssystem) oder durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen oder durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste, die außerhalb des Verantwortungs-/Einflussbereichs des Unternehmens liegen, oder durch den Ausfall eines Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert, wegen höherer Gewalt, Streik oder sonstigen Gründen, die nicht von dem Unternehmen zu vertreten sind, hervorgerufen wird.
Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
IV. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und -texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.
Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Unternehmen entstehen können.
Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Materialien verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung des Materiales, soweit nicht aus dem Risikobereich des Unternehmens Probleme bei der Übermittlung auftreten
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung dem Unternehmen Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Das Unternehmen kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an das Unternehmen zu zahlen.
V. Rücktrittsrecht
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss Dienstleistungen aus Gründen abzulehnen, die für das Unternemen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Auftragsbearbeitung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.
Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber keine neuen, den Anforderungen des Unternehmens entsprechendes Materialien zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft dem Unternehmen an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die bei dem Unternehmen bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Auftraggebers noch keine Zahlungen erfolgt, so kann das Unternehmen den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.
VI. Stornierungen
Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich (FAX, Einschreiben) erfolgen.
Im Falle einer (rechts)wirksamen Stornierung sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren (und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Stornierungen erlangen Wirksamkeit bei schriftlicher Bestätigung seitens der Wobus & Lehmann GbR. Diese Bestätigung hat in Form von FAX / Einschreiben in einer Frist von 14 Werktagen ab Eingang der Stornierung zu erfolgen.
VII. Preise
Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
Preisänderungen für die Durchführung von Aufträgen werden wirksam, wenn sie von dem Unternehmen einen Monat vor der Einstellung mit neuem Preis angekündigt werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung durch Erklärung ausgeübt werden muss.
VIII. Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens des Unternehmens oder durch Erfüllung des Auftrags seitens des Unternehmens zustande. Das Unternehmen hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von dem Unternehmen schriftlich bestätigt sind.
Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens.
VIV. Haftung
Die Wobus & Lehmann GbR haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Wobus & Lehmann GbR nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen der garantierten Beschaffenheit, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. In jedem Fall ist die Haftung auf den fünffachen Kaufpreis begrenzt.
Im Fall einer Inanspruchnahme von Wobus & Lehmann GbR aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Anwenders angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
Der Kunde trägt selbst dafür die Verantwortung, dass aktuelle Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verloren gegangenen Daten gewährleistet ist.
Liegt aus der Sicht des Auftraggebers in der Leistungssphäre vom Wobus & Lehmann GbR eine Pflichtverletzung vor, so wird er vor gerichtlicher Geltendmachung, Minderung, Kündigung oder Aufrechnung den Auftraggeber unter schriftlicher Setzung (FAX, Einschreiben) einer angemessenen Frist zur Behebung konkreter Beanstandungen auffordern.
Wobus & Lehmann GbR übernimmt keine Haftung für die Fehler an Drittprodukten und/oder Fremddienstleistungen. Bei Fehlern an Drittprodukten und/oder Fremddienstleistungen tritt medanova die Ansprüche gegen den Hersteller/Anbieter an ihren Kunden ab, wobei die Haftungssumme grundsätzlich auf den Auftragswert beschränkt ist.
Wobus & Lehmann GbR übernimmt keine Haftung für die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolgs aufgrund der erteilten Vorschläge und Empfehlungen. Die unternehmerische Entscheidung und das damit verbundene Risiko verbleiben alleine beim Auftraggeber und können nicht durch Maßnahmen von Wobus & Lehmann GbR ersetzt werden.
Für den Fall, dass Wobus & Lehmann GbR die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen, Streik oder Aussperrung) nicht erbringen kann, ist er für die Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit. Ist Wobus & Lehmann GbR die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
X. Beweisklausel
Daten, welche bei Auftragnehmer in elektronischer Weise gespeichert werden gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Geschäftsbeziehungen, Verträge und ausgeführte Zahlungen zwischen den beteiligten Parteien.
Vertragsänderungen, Stornierungen, Mängelrügen, Terminanzeigen und andere wesentliche Mitteilungen sind grundsätzlich schriftlich (per FAX, Einschreiben, Brief) zu erfolgen.
XI. Vertraulichkeit
Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich gegenseitig, alle bekannt gewordene oder bekannt werdende Geschäfts- und Betriebsgeheimnis unbefristet geheim zu halten.
Unterlagen, Zeichnungen, Materialien und Ideen sind ausschließlich zum Zwecke der Auftragsabwicklung zu verwenden.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht gelten zu machen.
Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.
XIII. Sonstiges
Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.
XIV. Zahlungen
Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug auf ein von dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann das Unternehmen die weitere Ausführung eines Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Aufträge unbeschadet, entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.
Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit ddas Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist.
Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.
Stand: Leipzig, 2009
